Kaum etwas polarisiert so sehr, wie die Energiewende in Deutschland und der EU.
Diese Webseite untersucht die Energiewende aus verschiedenen Perspektiven und unter Berücksichtigung des ursprünglichen Ziels, der globalen Reduzierung von CO₂-Emissionen.
Spoiler: Ich sehe die Energiewende (leider) sehr kritisch. Als Vater von Kindern wünsche ich mir für sie und nachfolgende Generationen natürlich die Erhaltung der Lebensgrundlagen auf diesem Planeten. Nachdem ich die Energiewende mehrere Jahre aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet habe, bin ich zu dem Fazit gekommen, dass der aktuelle Weg, bzw. die aktuelle Strategie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern wird. Schlimmer als das: Seit Beginn der Energiewende vor ca. 30 Jahren gab es bis heute (2025) nicht ein einziges Jahr, in dem wir – die Weltgemeinschaft – dem Ziel, der Reduzierung von globalen CO₂-Emissionsmengen nähergekommen wären.
Warum das so ist, welche Perspektiven "funktionieren" müssen, erfahren Sie auf dieser Webseite.

Axel Schwiersch, Sep. 2025
Strategie der Energiewende
Unter Energiewende verstehen wir den Umbau unseres Energieversorgungssystems mit dem Ziel, fossile und – in Deutschland auch nukleare – Energieträger schrittweise durch sogenannte erneuerbare Energiequellen zu ersetzen. Darunter versteht man in erster Linie Energie aus
- Wind
- Sonne
- Wasserkraft
- Biomasse (Holz, Mais, etc.) und
- Geothermie.
Ziel ist es, Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren, insbesondere CO₂, denn Kohlendioxid steht im dringenden Verdacht, den Treibhauseffekt unserer Erde zu verstärken. Ein wärmeres Klima könnte Extremwetterereignisse häufiger und stärker auftreten lassen sowie Gletscher und Pole schmelzen lassen, und so zu einem Anstieg des Meeresspiegels führen. Bestimmte Regionen der Erde könnten nahezu unbewohnbar werden, Küstenregionen und Inseln untergehen.
Ein weiteres Ziel ist die Unabhängigkeit vom Import fossiler Brennstoffe. Da diese begrenzt sind, ist langfristig eine Energiealternative ohnehin alternativlos.
Die ü
bergeordnete, globale Strategie der Energiewende, wie sie im Pariser Klimaabkommen von 2015 beschrieben ist, zielt darauf ab, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dafür haben sich nahezu alle Staaten der Welt verpflichtet, ihre Energie- und Wirtschaftssysteme schrittweise so umzubauen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen spätestens in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts netto null erreicht.
Kern des Abkommens ist das Prinzip der national festgelegten Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs). Jeder Staat legt regelmäßig eigene Klimaziele und Strategien fest und soll diese im Zeitverlauf nachschärfen.
Die Grundidee lautet:
Wenn alle Staaten CO₂-Emissionen reduzieren, wird auch der globale CO₂-Ausstoß reduziert.
Das Wort "Wenn" am Anfang des Satzes ist letztlich das große Problem, denn zumindest bisher geht diese Strategie leider nicht auf.
Um dieses Ziel zu erreichen, ergeben sich fünf grundsätzliche Handlungsfelder:
- Energie sparen, durch effizientere Geräte und Produktionsmethoden, etwa LED-Beleuchtung statt Glühbirnen, Wärmepumpen, E-Mobilität, usw.
- Energiequellen substituieren, also fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien.
- Ausbau von Kernenergie, da Kernkraft in der Energieproduktion weitgehend CO₂-frei ist.
- Carbon Capture and Storage (CCS), also die Abscheidung und Speicherung von CO₂ im Untergrund. Hier bindet es in wenigen Jahren in Carbonate.
- Entwicklung neuer Energiequellen wie Kernfusionsreaktoren und Kernreaktoren der nächsten Generation.
Leider eine sehr, sehr große. Bei der Energiewende geht es um finanzielle Transaktionen im Wert von vielen Billionen Dollar und natürlich auch anderen Währungen. Bei dieser gigantischen Summe spielen selbstverständlich auch finanzielle Interessen eine große Rolle. Da ein großer Teil aus Staatskassen finanziert wird (in Deutschland zum Beispiel aus dem Klima- und Transformationsfonds) können Sie auch Projekte finanziert werden, die rein wirtschaftlich in der Privatwirtschaft keine Chance hätten.
Dazu ein Beispiel: Windenergie ist in Deutschland ohne Subventionen fast nie wirtschaftlich. Wir Bürger zahlen daher aus Steuermitteln über die EEG-Umlage einen Mindestpreis, wenn der Strompreis an den Börsen unter diesen Wert fällt.
Die Mindestvergütung pro Kilowattstunde (kWh) Windstrom im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hängt vom Inbetriebnahmejahr, dem Anlagentyp (Onshore/Offshore) und teils auch vom Standort (Windaufkommen) ab – denn die EEG-Vergütung wurde seit ihrer Einführung 2000 mehrfach reformiert.
Aktuell (nach dem EEG 2023, in Kraft seit 1. Januar 2023) gilt Folgendes:
1. Windenergie an Land (Onshore)
Für neue Windanlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen und einen Zuschlag in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhalten, gelten sogenannte anzulegende Werte (also die Vergütungshöhe, auf die der Betreiber einen Anspruch hat, abzüglich Marktpreis).
-
-
Basiswert (Referenzwert): ca. 7,35 ct/kWh
-
Höchstwert (bei Ausschreibungen): bis zu 7,35 ct/kWh, zeitweise im 2023er-Zeitraum aufgrund der Energiekrise auf bis zu 8,00 ct/kWh erhöht
-
Bei besonders windschwachen Standorten („Referenzertragsmodell“) kann die Vergütung etwas höher ausfallen, um Standortnachteile auszugleichen.
-
2. Windenergie auf See (Offshore)
Für Offshore-Windanlagen gelten höhere Werte wegen der teuren Errichtung und Netzanbindung:
-
-
Früher (nach EEG 2017) lag der Anfangswert bei 15,4 ct/kWh für acht Jahre.
-
Heute wird die Vergütung ausschließlich über Ausschreibungen ermittelt. Inzwischen gab es sogar Null-Cent-Gebote, bei denen Betreiber auf eine Vergütung verzichten, weil sie ihren Strom direkt am Markt verkaufen wollen.
-
Rechtsgrundlagen
Die maßgeblichen Rechtsquellen für diese Zahlungen sind:
-
-
§§ 19–22 EEG 2023: regeln die anzulegenden Werte und die Ausschreibungen für Windenergie an Land und auf See.
-
§ 19 EEG 2023: legt fest, wie die Marktprämie berechnet wird (Differenz zwischen Marktpreis und anzulegendem Wert).
-
§ 22 EEG 2023: definiert Details zur Ermittlung des Referenzertrags und damit zur standortabhängigen Anpassung der Vergütung.
-
§ 3 Nr. 51 ff. EEG 2023: enthält die Definitionen von Windenergieanlagen und deren Zuordnung zu den Vergütungskategorien.
-
Seit 2023 werden die EEG-Zahlungen nicht mehr aus der „EEG-Umlage“ auf der Stromrechnung finanziert. Um den Strompreis in Deutschland nicht weiter zu erhöhen, erfolgt die Vergütung seitdem über Steuern, genauer gesagt aus Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF).
Kurzgefasst:
→ Onshore: rund 7–8 ct/kWh (nach Ausschreibung)
→ Offshore: variabel durch Ausschreibung, historisch bis 15 ct/kWh
→ Rechtsgrundlagen: §§ 19–22 EEG 2023, Finanzierung aus dem Energie- und Klimafonds statt EEG-Umlage.
Das Risiko von Preisschwankungen wird bei dem Produkt "Windstrom" nicht mehr von den Investoren/Anlagenbetreibern, sondern vom Steuerzahler übernommen. Das gibt es in kaum einer anderen Branche. Kostenrisiken bei Planung und Errichtung sowie das Risiko des Windaufkommens bleiben aber weiterhin beim Investor.
Dafür gibt es viele Gründe, die insbesondere unten in der Kategorie "Perspektiven der Energiewende" beleuchtet werden. Die – meiner Ansicht nach – wichtigsten Gründe sind:
- Wenn Deutschland und auch andere Länder Energie sparen, glauben viele, würde auch weniger CO₂ emittiert werden. Dieser Zusammenhang ist nicht zwingend. Es sinkt nur die Nachfrage und der Weltmarktpreis für fossile Brennstoffe, nicht aber die Explorationsmengen, wie der folgende Chart sehr deutlich macht. Im Gegensatz zur allgemeinen Annahme sind die globalen CO₂-Emissionsmengen seit Beginn der Energiewende vor ca. 30 Jahren eben nicht gesunken, sondern um 2/3 gestiegen.
- Fossile Energie ist sehr preisgünstig, wenn man die Förderkosten von Öl und Kohle ins Verhältnis zum Energiegehalt setzt. Billige Energie bedeutet Wirtschaftskraft, Wirtschaftsmacht und vor allem militärische Macht. Auf diesen Wettbewerbsvorteil verzichten weder die BRICS-Staaten noch die USA.
Perspektiven der Energiewende
Laut einer Veröffentlichung des Fraunhofer-Instituts, welches von Medien vielfach zitiert wurde und wird, liegen die Gestehungskosten von Wind- und PV-Strom bei ca. 4 bis 13 Cent je kWh. Das ist günstig.
Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken koste hingegen zwischen 7 und 30 Cent je kWh. Daher sind auch viele der Ansicht, dass erneuerbare Energien besonders günstig seien. Allerdings wird in diesem Vergleich nicht berücksichtigt, dass der Strom aus Wind- und Sonnenenergie fluktuiert und im Unterschied zu Strom aus konventionellen Kraftwerken NICHT regelbar ist. Ohne Regelbarkeit ist Strom aber nicht viel wert, da fast alle Nachfrager, insbesondere Industrie und Gewerbe, ausschließlich zuverlässig gelieferten Strom wollen und brauchen. Auch privaten Verbrauchern wäre es nur schwer zu vermitteln, dass zur Weihnachtszeit leider kein Strom für die Wärmepumpe und das Elektroauto geliefert werden kann, weil Wind und Sonne gerade keinen Strom liefern. Im Fraunhofer-Institut arbeiten fraglos viele kluge Menschen. Die fragwürdigen Ergebnisse lassen sich meiner Ansicht nach ohne politischen Einfluss kaum erklären.
Sie erinnern an den Vergleich der Tarife zweier Taxiunternehmen. Beim Unternehmen A) kostet jeder Fahrtkilometer 1,– €, bei Unternehmen B) kostet jeder Fahrtkilometer aber das Doppelte, also 2,– €. Was nicht kommuniziert wurde, ist, dass Unternehmen A) irgendwann innerhalb der nächsten Wochen vorbeischaut, während Unternehmen B) seine Transportdienstleistung pünktlich, genau zu dem Zeitpunkt und für die gewünschte Personenanzahl bereitstellt, zu dem sie bestellt wurde.
Damit der flatterhafte, grüne Strom dennoch Verwendung findet, werden die Netzbetreiber in § 11 EEG gezwungen, ihn vorrangig abzunehmen. Die Betreiber von Wind- und PV-Anlagen erhalten eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung, selbst dann, wenn sie ihre Kraftwerke abstellen, weil das Netz den Strom gerade nicht aufnehmen kann, (sogenannte Redispatchmaßnahmen) oder der Strompreis an den Strombörsen gerade negativ ist. Die Differenz zum Preis an den Strombörsen wird über die EEG-Umlage finanziert, die bis Ende 2022 auf den Strompreis umgelegt wurde. Seit dem 01.01.2023 wird sie über Steuern finanziert. Bezahlen müssen die Bürger und Unternehmen diese Kosten natürlich dennoch, nur eben aus einem anderen Topf. Hierbei handelt es sich um gewaltige Beträge, die allein 2024 rund 18,5 MRD Euro betragen.
Damit auch bei wenig Wind und Sonne ausreichend Strom zur Verfügung steht, sind also zum Ausgleich regelbare, konventionelle Kraftwerke unverzichtbar. Gibt es viel grünen Strom, fahren diese ihre Leistung runter, herrscht gerade Flaute, fahren sie ihre Leistung rauf. Derzeit (Stand 2024) werden diese regelbaren Kraftwerke in Deutschland mit Kohle und Erdgas betrieben, bis 2023 auch mit Kernkraft.
Durch einen Ausbau erneuerbarer Energien werden die Volllaststunden der konventionellen Kraftwerke im Gegenzug entsprechend reduziert. Deren Betriebskosten bestehen zu ca. 2/3 aus festen und ganzjährig anfallenden Fixkosten, zum Beispiel für Abschreibung, Personal und Zinsen. Wenn die konventionellen Kraftwerke diese fixen Betriebskosten nun auf immer weniger konventionell produzierten Strom umlegen müssen, steigt hier der Preis je kWh natürlich an. Der Strom aus den regelbaren Kraftwerken wird also umso teurer, je weniger Stunden sie genutzt werden. Eine Reduzierung der Kapazitäten und damit der Betriebskosten dieser konventionellen Kraftwerke ist aber leider auch nicht möglich, da die Stromversorgungsunternehmen in Deutschland ihre Kalkulation auf Worst-Case-Wetter-Szenarien aufbauen müssen. Das bedeutet: drei Wochen Flaute zur Wintersonnenwende, wenn PV-Anlagen ohnehin keine oder nur marginale Leistung erbringen.
Im Ergebnis wird so eine doppelte Struktur der Stromerzeugung aufgebaut, bestehend aus
- a) erneuerbaren Kraftwerken, überwiegend Wind- und PV-Anlagen, und
- b) regelbaren Kraftwerken, die mit Öl, Gas, Kohle oder Kernkraft betrieben werden.
Die Kapazität beider Kraftwerksstränge muss allerdings so groß dimensioniert sein bzw. bleiben, dass zumindest der regelbare bzw. konventionelle Strang im Zweifel 100 % der gesamten erforderlichen Leistung liefern kann, also rund 50 bis 80 GW. Und sei es nur für wenige Nächte im Jahr.
Die Gesamtkosten des grünen Stroms inklusive dieser zwingend notwendigen Back-up-Struktur finden in den öffentlichen Darstellungen der Gestehungskosten aber fast nie Eingang.
Der Ausbau erneuerbarer Energien spart Brennstoffe, wie Kohle, Erdgas und Uran ein. Aber nicht die Kapazität und Fixkosten der konventionellen Kraftwerke. Die gesamten Gestehungskosten steigen somit durch den Ausbau erneuerbarer Energien an, sie sinken nicht, wie die Politik verspricht.
Die ü
bergeordnete, globale Strategie der Energiewende, wie sie im Pariser Klimaabkommen von 2015 beschrieben ist, zielt darauf ab, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dafür haben sich nahezu alle Staaten der Welt verpflichtet, ihre Energie- und Wirtschaftssysteme schrittweise so umzubauen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen spätestens in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts netto null erreicht.
Kern des Abkommens ist das Prinzip der national festgelegten Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs). Jeder Staat legt regelmäßig eigene Klimaziele und Strategien fest und soll diese im Zeitverlauf nachschärfen.
Die Grundidee lautet:
Wenn alle Staaten CO₂-Emissionen reduzieren, wird auch der globale CO₂-Ausstoß reduziert.
Das Wort "Wenn" am Anfang des Satzes ist letztlich das große Problem, denn zumindest bisher geht diese Strategie leider nicht auf.
Um dieses Ziel zu erreichen, ergeben sich fünf grundsätzliche Handlungsfelder:
- Energie sparen, durch effizientere Geräte und Produktionsmethoden, etwa LED-Beleuchtung statt Glühbirnen, Wärmepumpen, E-Mobilität, usw.
- Energiequellen substituieren, also fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien.
- Ausbau von Kernenergie, da Kernkraft in der Energieproduktion weitgehend CO₂-frei ist.
- Carbon Capture and Storage (CCS), also die Abscheidung und Speicherung von CO₂ im Untergrund. Hier bindet es in wenigen Jahren in Carbonate.
- Entwicklung neuer Energiequellen wie Kernfusionsreaktoren und Kernreaktoren der nächsten Generation.
Leider eine sehr, sehr große. Bei der Energiewende geht es um finanzielle Transaktionen im Wert von vielen Billionen Dollar und natürlich auch anderen Währungen. Bei dieser gigantischen Summe spielen selbstverständlich auch finanzielle Interessen eine große Rolle. Da ein großer Teil aus Staatskassen finanziert wird (in Deutschland zum Beispiel aus dem Klima- und Transformationsfonds) können Sie auch Projekte finanziert werden, die rein wirtschaftlich in der Privatwirtschaft keine Chance hätten.
Dazu ein Beispiel: Windenergie ist in Deutschland ohne Subventionen fast nie wirtschaftlich. Wir Bürger zahlen daher aus Steuermitteln über die EEG-Umlage einen Mindestpreis, wenn der Strompreis an den Börsen unter diesen Wert fällt.
Die Mindestvergütung pro Kilowattstunde (kWh) Windstrom im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hängt vom Inbetriebnahmejahr, dem Anlagentyp (Onshore/Offshore) und teils auch vom Standort (Windaufkommen) ab – denn die EEG-Vergütung wurde seit ihrer Einführung 2000 mehrfach reformiert.
Aktuell (nach dem EEG 2023, in Kraft seit 1. Januar 2023) gilt Folgendes:
1. Windenergie an Land (Onshore)
Für neue Windanlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen und einen Zuschlag in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhalten, gelten sogenannte anzulegende Werte (also die Vergütungshöhe, auf die der Betreiber einen Anspruch hat, abzüglich Marktpreis).
-
-
Basiswert (Referenzwert): ca. 7,35 ct/kWh
-
Höchstwert (bei Ausschreibungen): bis zu 7,35 ct/kWh, zeitweise im 2023er-Zeitraum aufgrund der Energiekrise auf bis zu 8,00 ct/kWh erhöht
-
Bei besonders windschwachen Standorten („Referenzertragsmodell“) kann die Vergütung etwas höher ausfallen, um Standortnachteile auszugleichen.
-
2. Windenergie auf See (Offshore)
Für Offshore-Windanlagen gelten höhere Werte wegen der teuren Errichtung und Netzanbindung:
-
-
Früher (nach EEG 2017) lag der Anfangswert bei 15,4 ct/kWh für acht Jahre.
-
Heute wird die Vergütung ausschließlich über Ausschreibungen ermittelt. Inzwischen gab es sogar Null-Cent-Gebote, bei denen Betreiber auf eine Vergütung verzichten, weil sie ihren Strom direkt am Markt verkaufen wollen.
-
Rechtsgrundlagen
Die maßgeblichen Rechtsquellen für diese Zahlungen sind:
-
-
§§ 19–22 EEG 2023: regeln die anzulegenden Werte und die Ausschreibungen für Windenergie an Land und auf See.
-
§ 19 EEG 2023: legt fest, wie die Marktprämie berechnet wird (Differenz zwischen Marktpreis und anzulegendem Wert).
-
§ 22 EEG 2023: definiert Details zur Ermittlung des Referenzertrags und damit zur standortabhängigen Anpassung der Vergütung.
-
§ 3 Nr. 51 ff. EEG 2023: enthält die Definitionen von Windenergieanlagen und deren Zuordnung zu den Vergütungskategorien.
-
Seit 2023 werden die EEG-Zahlungen nicht mehr aus der „EEG-Umlage“ auf der Stromrechnung finanziert. Um den Strompreis in Deutschland nicht weiter zu erhöhen, erfolgt die Vergütung seitdem über Steuern, genauer gesagt aus Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF).
Kurzgefasst:
→ Onshore: rund 7–8 ct/kWh (nach Ausschreibung)
→ Offshore: variabel durch Ausschreibung, historisch bis 15 ct/kWh
→ Rechtsgrundlagen: §§ 19–22 EEG 2023, Finanzierung aus dem Energie- und Klimafonds statt EEG-Umlage.
Das Risiko von Preisschwankungen wird bei dem Produkt "Windstrom" nicht mehr von den Investoren/Anlagenbetreibern, sondern vom Steuerzahler übernommen. Das gibt es in kaum einer anderen Branche. Kostenrisiken bei Planung und Errichtung sowie das Risiko des Windaufkommens bleiben aber weiterhin beim Investor.
Typische Fragen in Social Media Debatten zur Energiewende
Unter Energiewende verstehen wir den Umbau unseres Energieversorgungssystems mit dem Ziel, fossile und – in Deutschland auch nukleare – Energieträger schrittweise durch sogenannte erneuerbare Energiequellen zu ersetzen. Darunter versteht man in erster Linie Energie aus
- Wind
- Sonne
- Wasserkraft
- Biomasse (Holz, Mais, etc.) und
- Geothermie.
Ziel ist es, Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren, insbesondere CO₂, denn Kohlendioxid steht im dringenden Verdacht, den Treibhauseffekt unserer Erde zu verstärken. Ein wärmeres Klima könnte Extremwetterereignisse häufiger und stärker auftreten lassen sowie Gletscher und Pole schmelzen lassen, und so zu einem Anstieg des Meeresspiegels führen. Bestimmte Regionen der Erde könnten nahezu unbewohnbar werden, Küstenregionen und Inseln untergehen.
Ein weiteres Ziel ist die Unabhängigkeit vom Import fossiler Brennstoffe. Da diese begrenzt sind, ist langfristig eine Energiealternative ohnehin alternativlos.
Die ü
bergeordnete, globale Strategie der Energiewende, wie sie im Pariser Klimaabkommen von 2015 beschrieben ist, zielt darauf ab, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dafür haben sich nahezu alle Staaten der Welt verpflichtet, ihre Energie- und Wirtschaftssysteme schrittweise so umzubauen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen spätestens in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts netto null erreicht.
Kern des Abkommens ist das Prinzip der national festgelegten Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs). Jeder Staat legt regelmäßig eigene Klimaziele und Strategien fest und soll diese im Zeitverlauf nachschärfen.
Die Grundidee lautet:
Wenn alle Staaten CO₂-Emissionen reduzieren, wird auch der globale CO₂-Ausstoß reduziert.
Das Wort "Wenn" am Anfang des Satzes ist letztlich das große Problem, denn zumindest bisher geht diese Strategie leider nicht auf.
Um dieses Ziel zu erreichen, ergeben sich fünf grundsätzliche Handlungsfelder:
- Energie sparen, durch effizientere Geräte und Produktionsmethoden, etwa LED-Beleuchtung statt Glühbirnen, Wärmepumpen, E-Mobilität, usw.
- Energiequellen substituieren, also fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien.
- Ausbau von Kernenergie, da Kernkraft in der Energieproduktion weitgehend CO₂-frei ist.
- Carbon Capture and Storage (CCS), also die Abscheidung und Speicherung von CO₂ im Untergrund. Hier bindet es in wenigen Jahren in Carbonate.
- Entwicklung neuer Energiequellen wie Kernfusionsreaktoren und Kernreaktoren der nächsten Generation.
Leider eine sehr, sehr große. Bei der Energiewende geht es um finanzielle Transaktionen im Wert von vielen Billionen Dollar und natürlich auch anderen Währungen. Bei dieser gigantischen Summe spielen selbstverständlich auch finanzielle Interessen eine große Rolle. Da ein großer Teil aus Staatskassen finanziert wird (in Deutschland zum Beispiel aus dem Klima- und Transformationsfonds) können Sie auch Projekte finanziert werden, die rein wirtschaftlich in der Privatwirtschaft keine Chance hätten.
Dazu ein Beispiel: Windenergie ist in Deutschland ohne Subventionen fast nie wirtschaftlich. Wir Bürger zahlen daher aus Steuermitteln über die EEG-Umlage einen Mindestpreis, wenn der Strompreis an den Börsen unter diesen Wert fällt.
Die Mindestvergütung pro Kilowattstunde (kWh) Windstrom im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hängt vom Inbetriebnahmejahr, dem Anlagentyp (Onshore/Offshore) und teils auch vom Standort (Windaufkommen) ab – denn die EEG-Vergütung wurde seit ihrer Einführung 2000 mehrfach reformiert.
Aktuell (nach dem EEG 2023, in Kraft seit 1. Januar 2023) gilt Folgendes:
1. Windenergie an Land (Onshore)
Für neue Windanlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen und einen Zuschlag in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhalten, gelten sogenannte anzulegende Werte (also die Vergütungshöhe, auf die der Betreiber einen Anspruch hat, abzüglich Marktpreis).
-
-
Basiswert (Referenzwert): ca. 7,35 ct/kWh
-
Höchstwert (bei Ausschreibungen): bis zu 7,35 ct/kWh, zeitweise im 2023er-Zeitraum aufgrund der Energiekrise auf bis zu 8,00 ct/kWh erhöht
-
Bei besonders windschwachen Standorten („Referenzertragsmodell“) kann die Vergütung etwas höher ausfallen, um Standortnachteile auszugleichen.
-
2. Windenergie auf See (Offshore)
Für Offshore-Windanlagen gelten höhere Werte wegen der teuren Errichtung und Netzanbindung:
-
-
Früher (nach EEG 2017) lag der Anfangswert bei 15,4 ct/kWh für acht Jahre.
-
Heute wird die Vergütung ausschließlich über Ausschreibungen ermittelt. Inzwischen gab es sogar Null-Cent-Gebote, bei denen Betreiber auf eine Vergütung verzichten, weil sie ihren Strom direkt am Markt verkaufen wollen.
-
Rechtsgrundlagen
Die maßgeblichen Rechtsquellen für diese Zahlungen sind:
-
-
§§ 19–22 EEG 2023: regeln die anzulegenden Werte und die Ausschreibungen für Windenergie an Land und auf See.
-
§ 19 EEG 2023: legt fest, wie die Marktprämie berechnet wird (Differenz zwischen Marktpreis und anzulegendem Wert).
-
§ 22 EEG 2023: definiert Details zur Ermittlung des Referenzertrags und damit zur standortabhängigen Anpassung der Vergütung.
-
§ 3 Nr. 51 ff. EEG 2023: enthält die Definitionen von Windenergieanlagen und deren Zuordnung zu den Vergütungskategorien.
-
Seit 2023 werden die EEG-Zahlungen nicht mehr aus der „EEG-Umlage“ auf der Stromrechnung finanziert. Um den Strompreis in Deutschland nicht weiter zu erhöhen, erfolgt die Vergütung seitdem über Steuern, genauer gesagt aus Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF).
Kurzgefasst:
→ Onshore: rund 7–8 ct/kWh (nach Ausschreibung)
→ Offshore: variabel durch Ausschreibung, historisch bis 15 ct/kWh
→ Rechtsgrundlagen: §§ 19–22 EEG 2023, Finanzierung aus dem Energie- und Klimafonds statt EEG-Umlage.
Das Risiko von Preisschwankungen wird bei dem Produkt "Windstrom" nicht mehr von den Investoren/Anlagenbetreibern, sondern vom Steuerzahler übernommen. Das gibt es in kaum einer anderen Branche. Kostenrisiken bei Planung und Errichtung sowie das Risiko des Windaufkommens bleiben aber weiterhin beim Investor.